Aktion Abgefahren Daten


Zur bestandenen Führerscheinprüfung schenken wir dir eine GOODIE-BAG mit nützlichen Dingen für’s Auto. Außerdem kannst du dir eine ROADRUNNER Tankkarte mit 20 € Startguthaben + 2 Cent Rabatt je Liter Kraftstoff sichern!

- Führerschein hochladen (während der Probezeit)
- Adresse eingeben und GOODIE-BAG erhalten
Schritt 1:
Deine E-Mail-Adresse wurde erfolgreich bestätigt.
Schritt 2:
Jetzt kannst du deine persönlichen Daten eintragen und den Führerschein hochladen.
VORTEILE ROADRUNNER Tankkarte
- 20 Euro Startguthaben geschenkt
- 2 Cent Rabatt je Liter Kraftstoff
- An allen CLASSIC Tankstellen
- Für Familienmitglieder nutzbar
- Aktionscode ABGEFAHREN angeben *
VORTEILE für Fahrschulen

- Kostenloser Kaffee/Heißgetränk klein vor Ort für Fahrlehrer und Fahrschüler
- Autowäsche 50 % Rabatt
- Tankrabatt: 2 Cent pro Liter über Roadrunner Tank- & Servicecard
Weitere Informationen folgen in Kürze.
Hinweis:
Nur an teilnehmenden Tankstellen und nach Absprache
Teilnahmebedingungen:
Wer: Teilnahme für alle Führerscheinbesitzende in der Probezeit // Wie: Teilnahme durch online Registrierung, Mehrfachteilnahme nicht möglich! / Zeitraum: ab 01.07.2023 bis auf weiteres // Was kannst du erhalten: Jeder Teilnehmende erhält eine Goodie-Bag mit nützlichen Dingen für dein Auto.
* Außerdem kannst du dich für eine Roadrunner-Card registrieren und 20 EUR Startguthaben sichern! Einfach auf der Anmeldeseite unter dem Reiter Bestätigung, im Feld Aktionscode “ABGEFAHREN” eintragen. Das Startguthaben wird mit der ersten Abrechnung gutgeschrieben.
Wie erhalten ich meine Goodie-Bag: Die Goodie-Bag wird dir bei Vollständigkeit aller Daten zugesandt.
Wer ist ausgeschlossen: Die Lühmann Gruppe ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme bzw. der Verlosung auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebestimmungen, Manipulation etc. vorliegen und behält sich vor, gegen diese Personen rechtliche Schritte einzuleiten. Die Lühmann Gruppe ist berechtigt, Gewinne nicht auszugeben, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebestimmungen, Manipulation etc. vorliegen.