Zur Bestimmung der CO2-Emissionswerte von Neuwagenflotten der Hersteller von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden gemäß entsprechender EU-Regeln bislang nach dem sogenannten „Tailpipe-Ansatz“ lediglich die Emissionen am Auspuff (auf Englisch „tailpipe“) eines Fahrzeugs herangezogen. Eine Gruppe von Klägern aus dem mittelständischen Energiehandel hat im Juli 2023 gegen die Verschärfung der CO2-Emissionsnormen vor dem Europäischen Gericht Klage eingereicht, da diese Regelung die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb CO2-neutraler synthetischer Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge zu Lasten des Klimaschutzes ausbremst.
Vertreter des Energiemittelstands klagen vor Europäischem Gericht für mehr Klimaschutz (09/2023)
- Beitrags-Autor:bloehmann
- Beitrag veröffentlicht:15. September 2023
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