Zur Bestimmung der CO2-Emissionswerte von Neuwagenflotten der Hersteller von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden gemäß entsprechender EU-Regeln bislang nach dem sogenannten „Tailpipe-Ansatz“ lediglich die Emissionen am Auspuff (auf Englisch „tailpipe“) eines Fahrzeugs herangezogen. Eine Gruppe von Klägern aus dem mittelständischen Energiehandel hat im Juli 2023 gegen die Verschärfung der CO2-Emissionsnormen vor dem Europäischen Gericht Klage eingereicht, da diese Regelung die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb CO2-neutraler synthetischer Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge zu Lasten des Klimaschutzes ausbremst.