Vertreter des Energiemittelstands klagen vor Europäischem Gericht für mehr Klimaschutz (09/2023)

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Zur Bestimmung der CO2-Emissionswerte von Neuwagenflotten der Hersteller von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden gemäß entsprechender EU-Regeln bislang nach dem sogenannten „Tailpipe-Ansatz“ lediglich die Emissionen am Auspuff (auf Englisch „tailpipe“) eines Fahrzeugs herangezogen.

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